Vertrauensanwalt

für Unternehmen und Körperschaften bei der Korruptionsbekämpfung

Dr. Christoph Partsch ist u.a. für den Oberlin Verein und
seit 1.1.2024 für die Charité Körperschaft des öffentlichen Rechts
als Vertrauensanwalt tätig.

Generell läuft das Verfahren bei einem Vertrauensanwalt wie folgt ab:

"

Vertrauen

Ein Vertrauensanwalt ist nicht verpflichtet und auch nicht berechtigt, die Identität des Hinweisgebers zu offenbaren, es sei denn, der Hinweisgeber hat hierzu seine Zustimmung erklärt oder der Hinweisgeber hat vorsätzlich falsch über wesentliche Tatsachen Hinweise gegeben; der Hinweisgeber soll entsprechend belehrt werden.

Verschwiegenheit

Ein Vertrauensanwalt und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über alle die konkrete Mitteilung und das weitere Verfahren betreffenden Umstände verpflichtet.

Vertrauensanwalt Christoph Partsch

Christoph Partsch,

LL.M. (Duke University), Dr. jur.

Ein Vertrauensanwalt hat folgende Aufgaben und Pflichten:

Hinweis geben

Er steht Hinweisgebern für Hinweise telefonisch, per e-mail, per Post oder persönlich für die Entgegennahme von Hinweisen zu von ihm festzulegenden Bürozeiten zur Verfügung; eigene Ermittlungsmaßnahmen führt er nicht durch;

Hinweis besprechen

Er informiert nach Prüfung des Hinweises unverzüglich über diesen.

vertraulich verwenden

Über das weitere Vorgehen, insbesondere die Durchführung von disziplinarrechtlichen oder strafprozessualen Maßnahmen entscheidet die jeweils zuständige Stelle;

Kontakt

Sie erreichen den Vertrauensanwalt
per Telefon: (von 9-15 Uhr) unter +49-30-88 71 95 60
per mail:
per Post: RA Partsch, Kurfürstendamm 50, 10707 Berlin