Dr. Christoph Partsch ist u.a. für den Oberlin Verein und
seit 1.1.2024 für die Charité Körperschaft des öffentlichen Rechts
als Vertrauensanwalt tätig.
Generell läuft das Verfahren bei einem Vertrauensanwalt wie folgt ab:
"Ein Vertrauensanwalt ist nicht verpflichtet und auch nicht berechtigt, die Identität des Hinweisgebers zu offenbaren, es sei denn, der Hinweisgeber hat hierzu seine Zustimmung erklärt oder der Hinweisgeber hat vorsätzlich falsch über wesentliche Tatsachen Hinweise gegeben; der Hinweisgeber soll entsprechend belehrt werden.
Ein Vertrauensanwalt und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über alle die konkrete Mitteilung und das weitere Verfahren betreffenden Umstände verpflichtet.
Er steht Hinweisgebern für Hinweise telefonisch, per e-mail, per Post oder persönlich für die Entgegennahme von Hinweisen zu von ihm festzulegenden Bürozeiten zur Verfügung; eigene Ermittlungsmaßnahmen führt er nicht durch;
Er informiert nach Prüfung des Hinweises unverzüglich über diesen.
Über das weitere Vorgehen, insbesondere die Durchführung von disziplinarrechtlichen oder strafprozessualen Maßnahmen entscheidet die jeweils zuständige Stelle;